Privatpraxis für Innere Medizin Dr. Petro Bannout
Für Kassenpatienten
Sie sind gesetzlich versichert und möchten dennoch Patientin oder Patient in meiner Privatpraxis werden? Das ist selbstverständlich möglich! Mutmaßlich möchten Sie hinsichtlich Ihrer Gesundheit selbstbestimmter agieren, losgelöst von Vorgaben Ihrer Krankenversicherung frei über Ihre medizinischen (Vorsorge-)Maßnahmen entscheiden und Terminwartezeiten im vertragsärztlichen System vermeiden.
Ich möchte natürlich auch allen gesetzlich Versicherten Zugang zu moderner KI-gestützter kardiologischer High-End-Diagnostik ermöglichen – und das zeitnah ohne lange Terminwartezeit in einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Atmosphäre mit ausreichend Gesprächszeit, Zuwendung und Gründlichkeit.
Da ich mich als Privatarzt bewusst für eine Tätigkeit außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung entschieden habe, erfolgt die Abrechnung meiner ärztlichen Leistungen in Ihrem Fall auf Selbstzahlerbasis nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten im Regelfall nicht.
Irrtümer über Privatmedizin
Leider sind gesellschaftlich sehr viele Irrtümer und Narrative über Privatmedizin weit verbreitet. Dies resultiert zumeist aus falschen Annahmen, Fehlinformationen oder unzureichenden Informationen. Ich möchte gerade Ihnen als gesetzlich versicherter Patientin oder gesetzlich versichertem Patienten daher im Folgenden ein paar bekannte Irrtümer darstellen und berichtigen.
Dies ist wohl der bekannteste und verbreiteste Irrtum. Und er ist deswegen so schwerwiegend, weil er viele Menschen davor abhält, das zu tun, was Ihnen zusteht. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch als GKV-Patient jederzeit von einem Privatarzt behandeln lassen und umgekehrt darf auch jeder Privatarzt gesetzlich Versicherte Patienten betreuen. Lediglich die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt dann nach GOÄ auf Selbstzahlerbasis und wird von den Krankenkassen nicht getragen.
Das ist eine Annahme, die sich ins Bewusstsein der meisten Menschen eingebrannt hat ohne dass die Aussage inhaltlich überprüft wird. Denn in Wirklichkeit sind die Kosten zumindest für die ambulante konservative Medizin im überschaubaren Rahmen. Viele privatärtzliche Leistungen werden mit zwei- bis niedrig dreistelligen Beiträgen gemäß GOÄ abgegolten. Als Faustregel kann man sich von der finanziellen Größenordnung her merken: Wenn man ein Auto finanziell unterhalten kann und regelmäßig Firseurtermine wahrnimmt, kann man sich ohne Probleme eine dauerhafte ambulante privatärtzliche Betreuung leisten.
Auch wenn es für einen Kassenpatienten naturgemäß ungewöhnlich ist mit Behandlungsverträgen und Behandlungskosten unmittelbar in Berührung zu kommen: Sie werden schnell sehen, dass eine privatärztliche Behandlung hinsichtlich des administrativen Ablaufs viel weniger spektrakulär ist als befürchtet. Die Behandlungsverträge bzw. Selbstzahlervereinbarungen sind kurz gehaltene einfach verständliche Dokumente, in denen Leistung und Vergütung klar geregelt sind – denn weder Sie als Patient bzw. Patientin noch Ihr Privatarzt bzw. Privatärztin möchten sich in Bürokratie und Juristerei verlieren sondern die kostbare Zeit lieber Ihrer medizinischen Betreuung widmen!
Zwar arbeiten Privatärzte außerhalb des vertragsärztlichen Systems, dies bedeutet allerdings nicht, dass andere medizinische Standards gelten oder für Privatärzte keine Regeln existieren. Auch Privatärzte richten sich schulmedizinisch nach Leitlinien der jeweiligen Fachgesellschaften, nach Empfehlung und Vorgaben der Ärztekammern, bilden sich auf den gleichen Kongressen fort wie Kassenärzte. Privatärzte erfinden die Medizin nicht neu, sondern sind aufgrund Ihrer wesentlich größeren beruflichen Freiheit ohne finanziellen Budgetdruck und bürokratischen Zwängen besser in der Lage, die Leitlinienempfehlungen vollumfänglich umzusetzen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass Sie beim Besuch eines Privatarztes im Regelfall auf hochwertigere diagnostische Ausstattung treffen werden.
