
Für Kassenpatienten
Sie sind gesetzlich versichert und möchten dennoch Patientin oder Patient in meiner Privatpraxis werden? Das ist selbstverständlich möglich! Mutmaßlich möchten Sie hinsichtlich Ihrer Gesundheit selbstbestimmter agieren, losgelöst von Vorgaben ihrer Krankenversicherung frei über Ihre medizinischen (Vorsorge-)maßnahmen entscheiden und Terminwartezeiten im vertragsärztlichen System vermeiden.
Ich möchte natürlich auch allen gesetzlich Versicherten Zugang zu moderner KI-gestützter kardiologischer High-End-Diagnostik ermöglichen - und das zeitnah ohne lange Terminwartezeit in einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Atmosphäre mit ausreichend Gesprächszeit, Zuwendung und Gründlichkeit!
Da ich mich als Privatarzt bewusst für eine Tätigkeit außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung entschieden habe erfolgt die Abrechnung meiner ärztlichen Leistungen in Ihrem Fall auf Selbstzahlerbasis nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten im Regelfall nicht.
Irrtümer über Privatmedizin
Leider sind gesellschaftlich sehr viele Irrtümer und Narrative über Privatmedizin weit verbreitet. Dies resultiert zumeist aus falschen Annahmen, Fehlinformationen oder unzureichenden Informationen. Ich möchte gerade Ihnen als gesetzlich versicherter Patientin oder gesetzlich versichertem Patienten daher im Folgenden ein paar bekannte Irrtümer darstellen und berichtigen.
Irrtum 3:
"Wenn ich mich als Kassenpatient in privatärztliche Behandlung begebe, werde ich in komplizierte intransparente Behandlungsverträge verwickelt, ich verliere die Kontrolle und Kosten und Verpflichtungen wachsen mir über den Kopf!"
Irrtum 2:
"Privatmedizin ist teuer, das kann ich mir gar nicht leisten!"
Das ist eine Annahme, die sich ins Bewusstsein der meisten Menschen eingebrannt hat ohne dass die Aussage inhaltlich überprüft wird. Denn in Wirklichkeit sind die Kosten zumindest für die ambulante konservative Medizin im überschaubaren Rahmen. Viele privatärztliche Leistungen werden mit zwei- bis niedrig dreistelligen Beträgen gemäß GOÄ abgegolten. Als Faustregel kann man sich von der finanziellen Größenordnung her merken: Wenn man ein Auto finanziell unterhalten kann und regelmäßig Friseurtermine wahrnimmt, kann man sich ohne Probleme eine dauerhafte ambulante privatärztliche Betreuung leisten.
Zwar arbeiten Privatärzte außerhalb des vertragsärztlichen Systems, dies bedeutet allerdings nicht, dass andere medizinische Standards gelten oder für Privatärzte keine Regeln existieren. Auch Privatärzte richten sich schulmedizinisch nach Leitlinien der jeweiligen Fachgesellschaften, nach Empfehlungen und Vorgaben der Ärztekammern, bilden sich auf den gleichen Kongressen fort wie Kassenärzte. Privatärzte erfinden die Medizin nicht neu, sondern sind aufgrund Ihrer wesentlich größeren beruflichen Freiheit ohne finanziellen Budgetdruck und bürokratischen Zwängen besser in der Lage, die Leitlinienempfehlungen vollumfänglich umzusetzen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass Sie beim Besuch eines Privatarztes im Regelfall auf hochwertigere diagnostische Ausstattung treffen werden.
Irrtum 4:
"Privatärzte praktizieren irgendeine Medizin nach eigenem Ermessen, bei der die gewöhnlichen kassenmedizinischen Maßstäbe gar keine Rolle spielen!"
Irrtum 1:
"Als GKV-Patient darf ich mich nicht von einem Privatarzt behandeln lassen bzw. er/sie darf mich gar nicht betreuen!"
Dies ist wohl der bekannteste und verbreitetste Irrtum. Und er ist deswegen so schwerwiegend, weil er viele Menschen davon abhält, das zu tun, was Ihnen zusteht. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch als GKV-Patient jederzeit von einem Privatarzt behandeln lassen und umgekehrt darf auch jeder Privatarzt gesetzlich Versicherte Patienten betreuen. Lediglich die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt dann nach GOÄ auf Selbstzahlerbasis und wird von den Krankenkassen nicht getragen.
In der Tabelle sind ein Teil meiner privatärztlichen Leistungen mit jeweiliger Vergütung aufgeführt. Die genauen Einzelbeträge schwanken im Rahmen der GOÄ-Steigerungsfaktoren und dienen Ihnen hier zunächst als grobe Kostenorientierung.
Auch wenn es für einen Kassenpatienten naturgemäß ungewöhnlich ist mit Behandlungsverträgen und Behandlungskosten unmittelbar in Berührung zu kommen: Sie werden schnell sehen, dass eine privatärztliche Behandlung hinsichtlich des administrativen Ablaufs viel weniger spektakulär ist als befürchtet. Die Behandlungsverträge bzw. Selbstzahlervereinbarungen sind kurz gehaltene einfach verständliche Dokumente, in denen Leistung und Vergütung klar geregelt sind - denn weder Sie als Patient bzw. Patientin noch Ihr Privatarzt bzw. Privatärztin möchten sich in Bürokratie und Juristerei verlieren sondern die kostbare Zeit lieber Ihrer medizinischen Betreuung widmen!

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